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Standesamt


Allgemeine Informationen

Urkunden beantragen

 

Das Standesamt Rüdesheim am Rhein stellt Bürgerinnen und Bürgern Geburts-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern aus. 

 

Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auskunft aus Personenstandsregistern beziehungsweise die Ausstellung einer Personenstandsurkunde können allerdings nur Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Dies regelt das Personenstandsgesetz § 61-66.

 

Geschwister, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Geburts- und Sterbeurkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dritte erhalten eine Urkunde nur mit einer Vollmacht und einer Ausweiskopie des Vollmachtgebers (hier: Person in der Urkunde bei Urkunden aller Art oder geradlinige Verwandte der Person in der Urkunde bei Sterbeurkunden).

 

Um Urkunden beantragen zu können, schreiben Sie uns eine E-Mail an

Folgende Angaben sind hierbei zu machen:

 

  • Vorname(n) sowie Nachname bzw. Geburtsname

  • Geburtstag und Geburtsort

  • Derzeitige Anschrift

  • Die gewünschte Urkundenart sowie die Anzahl

  • Verwendungszweck

 

Bitte beachten Sie, dass stets eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses beizufügen ist.

Die Gebühren können der untenstehenden Gebührenübersicht entnommen werden.

Im Anschluss übersenden wir Ihnen die gewünschten Urkunden (+ Rechnung) auf postalischem Weg.

 

Eheschließung (Heirat)

 

Wenn Sie Fragen zur Eheschließung haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

 

Sterbefall

 

Bei Anzeige eines Sterbefalles können die Unterlagen (L-Schein, Heirats-/Geburtsurkunden, Personalausweis, Meldebescheinigung) vorab an geschickt werden. Bitte nehmen Sie daraufhin direkt Kontakt mit dem Standesamt auf.

 

Vaterschaftsanerkennung

 

Die Vaterschaftsanerkennung ermöglicht bei nicht verheirateten Eltern die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt und Jugendamt in Deutschland sowie bei Notaren abgegeben werden. Zur Anerkennung ist eine Zustimmung der Mutter erforderlich. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlicher Form beurkundet. Die Anerkennung einer Vaterschaft zu einem Kind ist nur dann wirksam, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Falls ein Kind während des Scheidungsverfahrens geboren wird, beraten wir Sie gerne hinsichtlich einer „qualifizierten Vaterschaftsanerkennung“.

 

Sind die Mutter und/oder der Vater des Kindes minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben.

 

Die Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Unberührt bleiben die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes. Falls zusätzlich zu der Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht gewünscht ist, empfiehlt es sich einen Termin beim Jugendamt (oder Notar) zu vereinbaren.

Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt zulässig, wird aber erst mit der Geburt des Kindes wirksam.

 

Benötigte Unterlagen:

 

  • Aktuelle Personalausweise/Reisepässe beider Eltern

  • Vor der Geburt: Bitte teilen Sie uns den voraussichtlichen Entbindungstermin mit

  • Nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls eine Vorehe bestand

 

Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist zwingend erforderlich.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein

Frau Michelle Neutzner
Telefon (06722) 408-340

Frau Giovanna Altomonte-Paglia
Telefon (06722) 408-340

Herr Christian Wagner
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308
Telefon (06722) 408-340


Merkblätter

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