Bewohnerparken


Allgemeine Informationen

Sie erhalten auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Rüdesheim am Rhein, Zimmer 006, 007 und 010, einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie eine Hauptwohnung im Bereich der hierfür vorgesehenen Straßen (siehe „Infoblatt Bewohnerparken“) haben. 

Die Verwaltungsgebühr für ein Jahr (ab Ausstellungsdatum) beträgt 60,00 €, für zwei Jahre 115,00 € und ist bar oder per EC-Karte vor Ort zu bezahlen. Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.

 

Durch die Neuregelung des Bewohnerparksystems gelten ab dem 01.05.2026 neue Bestimmungen für die Antragsstellung. Hierbei erfolgt eine umfangreichere Prüfung der vorhandenen Stellplätze der jeweiligen Antragsteller. Bestandteil dieser Prüfung ist eine Bestätigung des Eigentümers auf dem Antragsformular, dass der Wohnung des Antragsstellers kein Stellplatz zur Verfügung steht.

Die Berechtigung für Gewerbetreibende, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, entfällt.   

 

Hinweis für bereits erteilte Bewohnerparkausweise (vor dem 01.05.2026)

Aufgrund der Neuregelungen müssen auch Inhaber eines bereits erteilten Bewohnerparkausweises bei Ablauf der Gültigkeit einen Erstantrag stellen.

Da die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt die Verwaltung, den Erstantrag spätestens 14 Tage vor Ablauf des Bewohnerparkausweises einzureichen.

 

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein

Frau Claudia Haag
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Herr Tim Oharek
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Frau Susanne Veitenhansl
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Frau Martina Böhm
Zi. 006
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Herr Christian Wagner
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308
Telefon (06722) 408-340

Frau Steffi Peter
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308


Formulare


Merkblätter

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