Führungszeugnisse


Allgemeine Informationen

Es gibt die Möglichkeit ein Führungszeugnis oder einen Gewerbezentralregisterauszug online direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

 

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=D593F5622326B421DEB1

 

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, durch persönliche Vorsprache (ab 18 Jahren nur durch den Antragsteller selbst) direkt im Bürgerbüro, ohne Termin, während den Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8.00 -12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 -16.00 Uhr) in den Zimmern 006, 007 oder 010 ein Führungszeugnis zu beantragen.

 

Es gibt verschiedene Belegarten. Bitte nennen Sie uns ganz genau, welche Belegart Sie benötigen:

Belegart N (für private Zwecke)

Sollten Sie für einen privaten Arbeitgeber oder einen privaten Zweck ein Führungszeugnis benötigen, so wird dies nach Bearbeitung vom Bundesamt für Justiz an ihre eigene Anschrift gesandt.

 

Belegart O (zur Vorlage einer Behörde)

Wird ein Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde benötigt, so ist uns der genaue Verwendungszweck (Aktenzeichen oder der Verwendungszweck z.B.  Einstellung, Wiedererteilung Fahrerlaubnis, Gaststättenerlaubnis usw.) sowie die Anschrift der Behörde zu nennen, an die es auch nach Bearbeitung vom Bundesamt für Justiz geschickt werden muss.


 

Erweiterte Führungszeugnisse

 

Belegart NE und OE

Führungszeugnisse nach § 30a Bundeszentralregistergesetz für Personen im Rahmen der Kinder- Jugend und Erwachsenenbetreuung.

Bei einem erweiterten Führungszeugnis ist zu unterscheiden, ob es sich bei Vorlage um eine „reine" Behörde (staatlicher Kindergarten, Jugendpflege, Jugendamt; somit Belegart OE) oder eine Institution mit ausschließlich oder teilweise kirchlichem Träger oder ehrenamtliche Tätigkeit in Sportvereinen; somit Belegart NE)  handelt.

Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.
 


Notwendige Unterlagen

Es ist der Bundespersonalausweis bzw. der Nationalpass bei Antragstellung vorzulegen.


Gebühren

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet 13,00 € und kann vor Ort in bar oder per EC-Karte gezahlt werden. 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein

Frau Claudia Haag
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Herr Tim Oharek
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Frau Susanne Veitenhansl
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Frau Martina Böhm
Zi. 006
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Herr Christian Wagner
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308
Telefon (06722) 408-340

Frau Steffi Peter
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308


Formulare

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