Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain


Allgemeine Informationen

Der Handwerkerparkausweis für die Region Rhein-Main kann ab sofort auch für Handwerksbetriebe mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis beantragt werden. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Hauptsitzes.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht es Handwerkern, an ihrem jeweiligen Einsatzort im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer, in verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Bereichen mit Parkscheibenpflicht und auf Bewohnerparkplätzen zu parken.

Der Geltungsbereich des Regionalen Handwerkerparkausweises gilt auch in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d. Höhe, Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden, Mainz, Aschaffenburg, Worms und den Städten und Gemeinden in folgenden Landkreisen: Kreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Groß-Gerau, Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Kreis Bergstraße, Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Mainz-Bingen (ohne Stadt Bingen), Vogelsbergkreis, Landkreis Fulda, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und Landkreis Bad Kissingen. Ab dem 1. Juni 2025 gilt sie ebenfalls in den Städten und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis. Damit können die Handwerker in der Region Frankfurt RheinMain nahezu flächendeckend den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen.

Wichtig ist: Der Handwerkerparkausweis ist vor allem ein zusätzliches Angebot für diejenigen, die häufig zu Einsatzorten in der gesamten Region unterwegs sind. Er hebt keine auf lokaler Ebene bestehenden Regelungen auf. Einzelgenehmigungen, die nur für das Gebiet der jeweils erteilenden Straßenverkehrsbehörde gelten, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und können weiterhin von den vorwiegend örtlich tätigen Betrieben in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis und Ihre zuständigen Ansprechpartner vor Ort hat die ivm auf ihrer Homepage unter Regionaler Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain - ivm zusammengestellt.

 


Gebühren

Für die Ausstellung des regionalen Handwerkerparkausweises fällt für die erste Originalgenehmigung - gültig für bis zu 6 Fahrzeuge - eine Verwaltungsgebühr von 305 Euro an. Jedes weitere Genehmigungsoriginal kostet 161 Euro. Wichtig ist jedoch: In einem geparkten Fahrzeug muss immer ein Genehmigungsoriginal ausgelegt werden. Sollen also mehrere auf der Genehmigung eingetragene Fahrzeuge zeitgleich genutzt werden, sind zusätzlich zu dem ersten Genehmigungsoriginal weitere Genehmigungsoriginale erforderlich.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein

Herr Tim Oharek
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Frau Susanne Veitenhansl
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Frau Claudia Haag
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Frau Martina Böhm
Zi. 006
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308

Herr Christian Wagner
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308
Telefon (06722) 408-340

Frau Steffi Peter
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon (06722) 408-308


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).