Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit gedruckt und dann durch die Post zugestellt. Bis zum 21.02.2021 müssen die Wahlbenachrichtigungen in den Briefkästen der Wahlberechtigten eingeworfen sein. Nach den ersten Informationen werden die Wahlbenachrichtigungen diesmal sehr spät versandt, so dass sie von der Post erst kurz vor der Frist verteilt werden. Wenn Wahlberechtigte am 21.02.201 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann sollen sie schnellstmöglich mit der Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen, damit dies geprüft werden kann. Vielleicht besteht kein Wahlrecht; oder es gibt ein Fehler im Wählerverzeichnis. Die Prüfungsfrist läuft bis zum 25.02.2021. Bitte nicht gleich anrufen, wenn beispielsweise der Ehemann oder der Nachbar schon die Wahlbenachrichtigung bekommen hat und man selbst nicht. Da können schon ein Paar Tage bei der Verteilung liegen, da sie nicht chronologisch der Post übergeben werden.

Ansprechpartner:

Bürgerbüro                   408-60                      

Wahlamt                       408-39/43                 

 

Wichtiger Hinweis.

Grundsätzlich gilt, dass man auch mit einem Ausweisdokument wählen kann, wenn die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis registriert ist. Die Wahlbenachrichtigung ist ein Hilfsmittel und eine Vereinfachung.