Beteiligung der Öffentlichkeit (nicht rechtskräftige Bauleitplanungen)

Beteiligung der Öffentlichkeit (nicht rechtskräftige Bauleitplanungen)

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich über die planerischen Entwürfe zu informieren und Stellungnahmen, Anregungen, Ergänzungen und Äußerungen zum Verfahren abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Entwürfe der Bauleitpläne und die entsprechenden Planunterlagen der Stadt Rüdesheim am Rhein im Internet veröffentlicht.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Assmannshausen“

 

B-Plan_Solarpark_Assmannhausen

BEG_Solarpark_Assmannshausen

TF_Solarpark_Assmannshausen

UB_Solarpark_Assmannshausen

A9.1_Artenschutzprüfung_Solarpark_Assmannshausen

A9.2_FFH VP_Solarpark_Assmannshausen

A9.3_Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung – Blatt Nr. 1

A9.4_Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung – Blatt Nr. 2

A9.5_Bodenfunktionale Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

förmliche Beteiligung_Bekanntmachung

 

 

 

Servicezeiten sind:

Montags bis freitags                                       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstags, sowie donnerstags                          14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

 

Datenschutz:

Wir bitten um die Beachtung der Gesamtinformation zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Ergänzungen und Äußerungen im Bezug von Bauleitplanverfahren, wie die Aufstellung, Änderung, Aufhebung und Ergänzung von Bauleitplänen und sonstigen planerischen Satzungen. Diese finden Sie hier.

 

Kontakt:

Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein

- Der Magistrat –

Stadtbauamt

Markt 16

65385 Rüdesheim am Rhein

Tel.: 06722 408–600

Fax: 06722 408-190

E-Mail: