Beteiligung der Öffentlichkeit (nicht rechtskräftige Bauleitplanungen)
Beteiligung der Öffentlichkeit (nicht rechtskräftige Bauleitplanungen)
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich über die planerischen Entwürfe zu informieren und Stellungnahmen, Anregungen, Ergänzungen und Äußerungen zum Verfahren abzugeben.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Entwürfe der Bauleitpläne und die entsprechenden Planunterlagen der Stadt Rüdesheim am Rhein im Internet veröffentlicht.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Assmannshausen“
B-Plan_Solarpark_Assmannhausen
A9.1_Artenschutzprüfung_Solarpark_Assmannshausen
A9.2_FFH VP_Solarpark_Assmannshausen
A9.3_Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung – Blatt Nr. 1
A9.4_Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung – Blatt Nr. 2
A9.5_Bodenfunktionale Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
förmliche Beteiligung_Bekanntmachung
Servicezeiten sind:
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstags, sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Datenschutz:
Wir bitten um die Beachtung der Gesamtinformation zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Ergänzungen und Äußerungen im Bezug von Bauleitplanverfahren, wie die Aufstellung, Änderung, Aufhebung und Ergänzung von Bauleitplänen und sonstigen planerischen Satzungen. Diese finden Sie hier.
Kontakt:
Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein
- Der Magistrat –
Stadtbauamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Tel.: 06722 408–600
Fax: 06722 408-190
E-Mail: