Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Die Briefwahl kann vom 13.01.2025 bis zum 19.02.2025 um 12:00 Uhr beantragt werden, klicken Sie dazu hier.
Ihre Stimme zählt: Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt im Bundesgebiet angerechnet),
nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus gibt es ab dem 13.01.2025 die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab dem 03.02.2025 der Fall sein. Wir bitten Sie höflichst, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.
WICHTIG: Der Tag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung über das Internet liegt zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung.
Das heißt:
Die Online-Beantragung des Briefwahl-Wahlscheins ist bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich.
Die Wahlscheine, die per Post, Mail oder Fax beantragt werden, sollten bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei der Wahlbehörde eingehen.
Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post oder in den Briefkasten am Rathaus in Rüdesheim am Rhein eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Während der Öffnungszeiten kann auch im Bürgerbüro die Briefwahl beantragt und sofort vor Ort gewählt werden. Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums, empfiehlt das Wahlamt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Rüdesheim am Rhein, den 13. Januar 2025
gez.
Michael Schmidt
Wahlamt