Kommunalwahl 2026
Wahlergebnisse in Rüdesheim am Rhein
Trendergebnisse der Kommunalwahl 2026
Kommunalwahlen am 15.03.2026 2026 - Wahlenübersicht
Kommunalwahl 2026 – Einfache Sprache
Broschüre_Kommunalwahl2026_EinfacheSprache_Final
Musterstimmzettel
Informationen zur Briefwahl
Am 15.03.2026 finden die Kommunalwahlen in Rüdesheim am Rhein statt.
Die Briefwahl kann auf verschiedene Arten beantragt werden:
1. Online vom 02.02.2026 um 08:00 Uhr bis zum 11.03.2026 um 12:00 Uhr.
Klicken Sie dazu auf nachfolgenden Link:
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=6439013
2. Persönlich im Rathaus (Erdgeschoss, Bürgerbüro, Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein) zu den Öffnungszeiten.
Die Öffnungszeiten belaufen sich auf:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag (zusätzlich): 14:00 – 16:00 Uhr
Die persönliche Wahl im Rathaus ist bis Fr., 13.03.2026 um 13:00 Uhr möglich.
Bitte bringen Sie hierzu Ihre ausgefüllte Wahlbenachrichtigung mit.
3. Briefwahlanträge per Post, Mail oder Fax bei der Stadt Rüdesheim am Rhein einsenden.
Per Post an: Stadt Rüdesheim am Rhein, Wahlamt, Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein
Per Mail an:
Per Fax an: 06722 408190
Die Anträge sollten bis spätestens Mi., 11.03.2026 bei der Stadt Rüdesheim am Rhein eingehen, damit diese noch rechtzeitig bis zum Wahltag (15.03.2026) zugestellt werden können.
Hinweis:
Sollten die Briefwahlunterlagen nicht innerhalb von 7-8 Tagen nach Antragstellung zugestellt werden, bitten wir darum, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Kontaktdaten des Wahlamtes:
Magistrat der Stadt Rüdesheim am Rhein
Wahlamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
E-Mail:
Telefon: 06722 408360
WICHTIG:
Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post (im Idealfall bis spätestens Mittwoch, 11.03.2026, vor 8:00 Uhr) oder in den Briefkasten am Rathaus in Rüdesheim am Rhein eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Informationen zur Wahlberechtigung
Die Kommunalwahlen bestehen aus verschiedenen Teilwahlen:
Wahl zum Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises,
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Rüdesheim am Rhein,
Wahl der Ortsbeiräte Alt-Rüdesheim, Assmannshausen, Aulhausen und Presberg,
Wahl zum Ausländerbeirat Rüdesheim am Rhein.
Jede Teilwahl bringt unterschiedliche Wahlvoraussetzungen mit sich.
Wahl zum Kreistag
An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Kreisgebiet des Rheingau-Taunus-Kreises haben.
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Stadt Rüdesheim am Rhein haben.
Wahl zum Ortsbeirat
An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im jeweiligen Ortsbezirk haben.
Es wird zwischen den Ortsbezirken Alt-Rüdesheim, Assmannshausen, Aulhausen und Presberg unterschieden.
Wahl zum Ausländerbeirat
An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
ausländischer Mitbürger sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Stadt Rüdesheim am Rhein haben.
Deutsch-ausländische Doppelstaatler zählen nicht als Ausländer und sind zur Ausländerbeiratswahl nicht wahlberechtigt. Nichtdeutsche EU-Bürger zählen jedoch als Ausländer und sind zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt.
Rüdesheim am Rhein, den 30.01.2026
gez.
Michael Schmidt
Gemeindewahlleiter
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