Geburtsurkunde
Allgemeine Informationen
Urkunden beantragen
Das Standesamt Rüdesheim am Rhein stellt Bürgerinnen und Bürgern Geburts-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern aus.
Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auskunft aus Personenstandsregistern beziehungsweise die Ausstellung einer Personenstandsurkunde können allerdings nur Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Dies regelt das Personenstandsgesetz § 61-66.
Geschwister, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Geburts- und Sterbeurkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dritte erhalten eine Urkunde nur mit einer Vollmacht und einer Ausweiskopie des Vollmachtgebers (hier: Person in der Urkunde bei Urkunden aller Art oder geradlinige Verwandte der Person in der Urkunde bei Sterbeurkunden).
Um Urkunden beantragen zu können, schreiben Sie uns eine E-Mail an
Folgende Angaben sind hierbei zu machen:
Vorname(n) sowie Nachname bzw. Geburtsname
Geburtstag und Geburtsort
Derzeitige Anschrift
Die gewünschte Urkundenart sowie die Anzahl
Verwendungszweck
Bitte beachten Sie, dass stets eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses beizufügen ist.
Die Gebühren können der untenstehenden Gebührenübersicht entnommen werden.
Im Anschluss übersenden wir Ihnen die gewünschten Urkunden (+ Rechnung) auf postalischem Weg.
Ansprechpartner
OrdnungsamtMarkt 16
65385 Rüdesheim am Rhein





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