
Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Rüdesheim am Rhein
Das Wichtigste in Kürze
In Rüdesheim am Rhein leben viele freilaufende Katzen – und ihre Zahl wächst. Das führt zu Leid bei den Tieren selbst: Futterknappheit, Krankheiten, Revierkämpfe. Außerdem können sich Hauskatzen mit der heimischen, streng geschützten Wildkatze kreuzen. Um das einzudämmen, hat die Stadtverordnetenversammlung eine neue Katzenschutzverordnung beschlossen.
Das bedeutet für alle, deren Katze draußen frei herumläuft: Sie muss kastriert oder sterilisiert, mit einem Chip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie TASSO angemeldet sein. Das gilt ab einem Alter von fünf Monaten. Wer seine Katze nur in der Wohnung hält oder ausschließlich an der Leine bzw. unter Aufsicht ausführt, ist nicht betroffen.
Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dazu verpflichtet zu werden – und riskiert im Wiederholungsfall ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Für die Zucht von Rassekatzen sind auf Antrag Ausnahmen möglich.
Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten.
Die vollständige Verordnung finden Sie hier: Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Rüdesheim am Rhein
Für wen gilt die Verordnung?
Für alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter im Stadtgebiet Rüdesheim am Rhein, deren Katze unkontrollierten Freigang hat – also sich frei bewegen kann, ohne dass jemand unmittelbar auf sie einwirken könnte.
Was muss ich als Katzenhalter:in jetzt konkret tun?
Drei Dinge: Ihre Katze kastrieren bzw. sterilisieren lassen, sie mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung kennzeichnen lassen und sie in einem Haustierregister wie TASSO e.V. oder Findefix registrieren.
Ab welchem Alter gilt die Pflicht?
Ab einem Alter von fünf Monaten – das ist laut Verordnung der Zeitpunkt, ab dem eine Katze als fortpflanzungsfähig gilt.
Betrifft das auch reine Wohnungskatzen?
Nein. Die Pflicht gilt nur bei unkontrolliertem freiem Auslauf. Eine Katze, die ausschließlich in der Wohnung lebt oder nur unter Aufsicht bzw. an der Leine nach draußen kommt, fällt nicht darunter.
Was muss die Registrierung im Haustierregister enthalten?
Mindestens Geschlecht, Fortpflanzungsfähigkeit, Mikrochip-Daten sowie Name und Anschrift der Halterin oder des Halters. Angaben wie Fellfarbe oder -zeichnung sind optional.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, für die Zucht von Rassekatzen. Auf Antrag kann eine Befreiung von der Kastrationspflicht ausgestellt werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Nachzucht kontrolliert und ordentlich versorgt wird. Kennzeichnung und Registrierung bleiben davon unberührt.
Was passiert, wenn ich meine Katze nicht kastrieren, kennzeichnen oder registrieren lasse?
Wird eine unkastrierte Katze beim unkontrollierten Auslauf festgestellt, kann die Halterin oder den Halter dazu verpflichtet werden, dies nachzuholen. Bei Verstößen kann zudem ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.




