Wohnung Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung
Allgemeine Informationen
Sie können Ihre Wohnsitzanmeldung online vornehmen. Klicken Sie hierzu auf den nachfolgenden Link: www.wohnsitzanmeldung.de
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) sorgt für eine volldigitale Anmeldung von Personen/Familienverbänden, die innerhalb Deutschlands umziehen und bietet die Möglichkeit, eine gleichzeitige Eintragung von Übermittlungssperren zu beantragen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine digitale Meldebestätigung mit elektronischem Siegel als PDF zur Verfügung gestellt. Für die Aktualisierung der Adressdaten in den Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass, elD-Karte) bekommen die Bürgerinnen und Bürger einen Adressaufkleber postalisch zugesandt. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Flyer „Gerade umgezogen“ zur eWA.
Allgemeine Informationen
Anmeldung Wohnsitz
(Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland)
Die Meldefrist beträgt gem. § 17 Abs. 1 BMG 14 Tage.
Für eine Wohnsitzanmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Identitätsnachweis (Personalausweis/ID-Karte, Reisepass)
Wohnungsgeberbescheinigung (nicht Mietvertrag)
Die Bescheinigung ist auf der städtischen Homepage zu finden oder kann im Foyer des Rathauses abgeholt werden.
Aufenthaltstitel (+ ggf. Zusatzblatt), Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung oder gültiges Visum
Nur notwendig, wenn keine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt.
Nachweis des letzten inländischen Wohnsitzes
Die letzte Meldeadresse ist auf deutschen Ausweisen sowie Aufenthaltstiteln abgebildet. Alternativ kann eine Meldebestätigung des letzten Wohnsitzes vorgelegt werden. Liegt beides nicht vor, kann die letzte Meldeadresse auch mündlich mitgeteilt werden.
Personenstandsurkunden
Zum Nachweis des Familienstandes sind ggf. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil vorzulegen. Sollte ein Kind noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde mitzubringen. Ausländische Urkunden sind im Original und in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Ummeldung Wohnsitz
(innerhalb von Rüdesheim am Rhein)
Die Meldefrist beträgt gem. § 17 Abs. 1 BMG 14 Tage.
Für eine Wohnsitzummeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Identitätsnachweis (Personalausweis/ID-Karte, Reisepass)
Wohnungsgeberbescheinigung (nicht Mietvertrag)
Die Bescheinigung ist auf der städtischen Homepage zu finden oder kann im Foyer des Rathauses abgeholt werden.
Aufenthaltstitel (+ ggf. Zusatzblatt), Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung oder gültiges Visum
Nur notwendig, wenn keine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt.
Nachweis des letzten inländischen Wohnsitzes
Die letzte Meldeadresse ist auf deutschen Ausweisen sowie Aufenthaltstiteln abgebildet. Alternativ kann eine Meldebestätigung des letzten Wohnsitzes vorgelegt werden. Liegt beides nicht vor, kann die letzte Meldeadresse auch mündlich mitgeteilt werden.
Personenstandsurkunden
Zum Nachweis des Familienstandes sind ggf. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil vorzulegen. Sollte ein Kind noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde mitzubringen. Ausländische Urkunden sind im Original und in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Abmeldung Wohnsitz
(Wegzug ins Ausland)
Die Abmeldefrist beträgt gem. § 17 Abs. 2 BMG 14 Tage. Eine Abmeldung ist frühestens 7 Tage vor dem Auszug möglich.
Für eine Wohnsitzabmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Identitätsnachweis (Personalausweis/ID-Karte, Reisepass)
Aufenthaltstitel (+ ggf. Zusatzblatt), Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung oder gültiges Visum
Nur notwendig, wenn keine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt.
Ansprechpartner
OrdnungsamtMarkt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
Frau Martina Böhm
Zi. 006
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
(06722) 408-308
Frau Claudia Haag
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
(06722) 408-308
Herr Tim Oharek
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
(06722) 408-308
Frau Susanne Veitenhansl
Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
(06722) 408-308
Herr Christian Wagner
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
(06722) 408-308
(06722) 408-340





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