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Gewerbe-Anmeldungen, Gewerbe-Abmeldungen, Gewerbe-Ummeldungen


Notwendige Unterlagen

Online-Gewerbeanzeige:

 

Die Gewerbeanzeige kann auch online unter folgendem Link erstattet werden: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/6439013/gewerbeanzeige Die Zahlung hat direkt mittels PayPal zu erfolgen.

 

Informationen

 

Gewerbeanmeldung:

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei Neuerrichtung eines Betriebs, Übernahme eines bestehenden Betriebs, Umwandlung in andere Rechtsform, Verlegung des Betriebs aus einem anderen Meldebezirk (Gewerbe ist NICHT bei der alten Behörde abzumelden).

 

Gewerbeummeldung:

Die Ummeldung eines Gewerbes betrifft nur Gewerbebetriebe, die bereits in Rüdesheim am Rhein angemeldet sind. 

Gründe für eine Gewerbeummeldung können sein: Änderung/Wegfall einer Tätigkeit, Umzug innerhalb von Rüdesheim, Melderechtliche Namensänderungen etc.

 

Gewerbeabmeldung:

Die Abmeldung eines Gewerbes ist notwendig, wenn der Betrieb aufgegeben wird oder auf einen neuen Inhaber übergeht (dies gilt nur bei Einzelunternehmen oder GbR). 

 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Gewerbemeldungen unverzüglich zu erstatten sind. Dies gilt nicht für Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank.

 

Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank:

Die Anmeldung des Gaststättengewerbes erfolgt mit der Gewerbeanmeldung gem. § 14 GewO.

Sollte Alkohol gem. § 3 HGastG ausgeschenkt werden, sind mehrere Unterlagen für eine Zuverlässigkeitsprüfung vorzulegen. Diese Unterlagen können Sie dem unten aufgeführten Info-Blatt - Gaststättengewerbe mit alkoholischen Getränken entnehmen.

Bitte beachten Sie: Die Anzeige ist spätestens 6 Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes einzureichen. 

 

Mitbringliste:

 

  • Formular Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung/Gewerbeabmeldung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis/ID-Karte, Reisepass)

  • Aufenthaltstitel (+ ggf. Zusatzblatt), Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung oder gültiges Visum

Nur notwendig, wenn keine EU-Staatsangehörigkeit vorliegt

  • Gebühr Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung

28 € (Bezahlung bar oder mit Karte)

  • Gebühr Gewerbebescheinigung

8 €, Bezahlung bar oder mit Karte (wird nur ausgestellt, wenn gewünscht)

  • Mietvertrag

Nur wenn sich die Betriebsstätte nicht unter der Privatanschrift befindet

  • Handelsregisterauszug

Nur wenn es sich um eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft handelt

  • Gesellschaftervertrag (bei GbR)

  • Erlaubnis (nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben)

Nach §§ 33a, 33c, 33d, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO

 

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Gewerbeanmeldung finden Sie unter: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung

 

Nach erfolgter Gewerbeanmeldung  ist innerhalb von 4 Wochen der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ des Unternehmens über www.elster.de an das Finanzamt zu übermitteln.

 

 

 

Kontakt zum Team Bürgerbüro:

Zi. 007
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
06722-408-308


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein

Formulare


Merkblätter

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