Bürgermeisterwahl 2025
Endgültiges Wahlergebnis Direktwahl Bürgermeister:
Wahlergebnis Bürgermeisterwahl
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Präsentation der Wahlergebnisse
Bürgermeisterwahl sowie mögliche Stichwahl
Der Gemeindewahlleiter gibt bekannt, dass anlässlich der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 07. September 2025 sowie einer möglichen Stichwahl am Sonntag, 28. September 2025, ab 18:00 Uhr eine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse im großen Sitzungssaal des Rathauses, 2. OG stattfindet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen zahlreich zu erscheinen.
Sie können die Wahlergebnisse auch bequem von zuhause oder unterwegs verfolgen. Ab 18:00 Uhr werden die Ergebnisse unter
https://votemanager-da.ekom21cdn.de
oder via Votemanager App
in Echtzeit übertragen.
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Informationen zur Briefwahl
Am 07.09.2025 findet die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Rüdesheim am Rhein statt.
Die Briefwahl kann vom 28.07.2025 bis zum 03.09.2025 um 12:00 Uhr beantragt werden.
Ihre Stimme zählt: Bürgermeisterwahl 2025
Am 07.09.2025 findet die Bürgermeisterwahl in Rüdesheim am Rhein statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz in der Gemeinde innehaben.
Darüber hinaus gibt es ab dem 28.07.2025 die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Hinweis:
Sollten die Briefwahlunterlagen nicht innerhalb von 7-8 Tagen nach Antragstellung zugestellt werden, bitten wir darum, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Kontaktdaten des Wahlamtes:
Magistrat der Stadt Rüdesheim am Rhein
Wahlamt
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein
E-Mail:
Telefon: 06722 408360
Der Tag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung über das Internet liegt zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung. Das heißt:
Die Online-Beantragung des Briefwahl-Wahlscheins ist bis Mittwoch, 03.09.2025, 12:00 Uhr möglich.
Die Wahlscheine, die per Post, Mail oder Fax beantragt werden, müssen bis Freitag, 05.09.2025, 13:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen.
WICHTIG:
Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post (bis spätestens Donnerstag, 04.09.2025, vor 8:00 Uhr) oder in den Briefkasten am Rathaus in Rüdesheim am Rhein eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Während der Öffnungszeiten kann auch im Bürgerbüro die Briefwahl beantragt und sofort vor Ort gewählt werden.
Stichwahl:
Es besteht die Möglichkeit einer Stichwahl. Diese fände drei Wochen später am Sonntag, 28.09.2025 statt.
Die Wahlvoraussetzungen sind hierbei dieselben wie bei der Hauptwahl.
Den Bürgerinnen und Bürgern, die zwischen der Hauptwahl und Stichwahl das Wahlrecht erlangen (z. B. durch Vollendung des 18. Lebensjahres oder Erreichen der Sechs-Wochen-Frist), wird von Amts wegen ein Wahlschein ausgestellt.
Rüdesheim am Rhein, den 23.07.2025
gez.
Michael Schmidt
Gemeindewahlleiter
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Am 07.09.2025 findet die Bürgermeisterwahl in Rüdesheim am Rhein statt.
An der Wahl kann teilnehmen, wer am Wahltag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz in der Gemeinde innehat.
Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist Sonntag, der 27.07.2025.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass eine sofortige melderechtliche Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro für die Bürgerinnen und Bürger, die bis zum Freitag, 25.07.2025 nach Rüdesheim am Rhein umziehen, wichtig ist, um ins Wählerverzeichnis eingetragen werden zu können. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Anmeldung, kann das Wahlrecht nur über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis gesichert werden.
Rüdesheim am Rhein, den 11.07.2025
gez.
Michael Schmidt
Gemeindewahlleiter
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Demokratie live erleben – Werden Sie Wahlhelferin / Wahlhelfer! Wir brauchen Sie!
Demokratie heißt mitmachen – Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar.
Am 07. September 2025 findet die Bürgermeisterwahl in Rüdesheim statt. Wir möchten deshalb dazu aufrufen, in den Wahlvorständen mitzuarbeiten und sich als freiwillige/r Wahlhelferin / Wahlhelfer zu melden.
Haben Sie keine Angst! Sie müssen nichts Unmögliches leisten! Die Durchführung der Wahl funktioniert nur mit der zahlreichen Unterstützung vieler ehrenamtlicher Kräfte. Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Urnenwahlbezirken und Briefwahlbezirken sind ca. 96 ehrenamtliche Wahlhelfer notwendig. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig, da die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahl eine Schulung erhalten.
Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben und dabei neue Menschen kennenzulernen oder bekannte Gesichter wieder zu treffen!
Für ihre Mitarbeit erhalten alle Wahlhelfer nach Beendigung der Auszählung vom Wahlvorsteher bzw. von der Wahlvorsteherin ein so genanntes „Erfrischungsgeld“ zwischen 50,00 € und 70,00 € je nach Funktion ausgezahlt.
Wenn Sie Interesse haben, sich für Ihre Stadt aktiv als Wahlhelfer oder Wahlhelferin (im Wahllokal oder im Briefwahlvorstand) einzubringen, melden Sie sich bitte bis einschließlich 27.07.2025 per E-Mail an:
Wir freuen uns auf Sie!




