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Kommunalwahl 2026

Wahlergebnisse in Rüdesheim am Rhein

Stadtverordnetenversammlung

Ortsbeirat Alt-Rüdesheim

Ortsbeirat Assmannshausen

Ortsbeirat Aulhausen

Ortsbeirat Presberg

Ausländerbeirat

 

Trendergebnisse der Kommunalwahl 2026

Kommunalwahlen am 15.03.2026 2026 - Wahlenübersicht

 

Kommunalwahl 2026 – Einfache Sprache

Broschüre_Kommunalwahl2026_EinfacheSprache_Final

 

Musterstimmzettel

 

 

Informationen zur Briefwahl

 

Am 15.03.2026 finden die Kommunalwahlen in Rüdesheim am Rhein statt.

Die Briefwahl kann auf verschiedene Arten beantragt werden:

 

1.       Online vom 02.02.2026 um 08:00 Uhr bis zum 11.03.2026 um 12:00 Uhr

Klicken Sie dazu auf nachfolgenden Link:

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=6439013

 

2.        Persönlich im Rathaus (Erdgeschoss, Bürgerbüro, Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein) zu den Öffnungszeiten.

Die Öffnungszeiten belaufen sich auf:

Montag bis Freitag:                                         08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag (zusätzlich):           14:00 – 16:00 Uhr

Die persönliche Wahl im Rathaus ist bis Fr., 13.03.2026 um 13:00 Uhr möglich. 

Bitte bringen Sie hierzu Ihre ausgefüllte Wahlbenachrichtigung mit.

 

3.          Briefwahlanträge per Post, Mail oder Fax bei der Stadt Rüdesheim am Rhein einsenden.   

             Per Post an: Stadt Rüdesheim am Rhein, Wahlamt, Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein

             Per Mail an: 

 Per Fax an: 06722 408190

           Die Anträge sollten bis spätestens Mi., 11.03.2026 bei der Stadt Rüdesheim am Rhein eingehen, damit diese noch rechtzeitig bis zum Wahltag (15.03.2026) zugestellt werden können.

 

Hinweis:

Sollten die Briefwahlunterlagen nicht innerhalb von 7-8 Tagen nach Antragstellung zugestellt werden, bitten wir darum, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

 

Kontaktdaten des Wahlamtes:

Magistrat der Stadt Rüdesheim am Rhein

Wahlamt

Markt 16

65385 Rüdesheim am Rhein

E-Mail: 

Telefon: 06722 408360

 

WICHTIG:
Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post (im Idealfall bis spätestens Mittwoch, 11.03.2026, vor 8:00 Uhr) oder in den Briefkasten am Rathaus in Rüdesheim am Rhein eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Informationen zur Wahlberechtigung

 

Die Kommunalwahlen bestehen aus verschiedenen Teilwahlen:

  • Wahl zum Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises,

  • Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Rüdesheim am Rhein,

  • Wahl der Ortsbeiräte Alt-Rüdesheim, Assmannshausen, Aulhausen und Presberg,

  • Wahl zum Ausländerbeirat Rüdesheim am Rhein.

Jede Teilwahl bringt unterschiedliche Wahlvoraussetzungen mit sich.

 

Wahl zum Kreistag

An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,

  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  3. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Kreisgebiet des Rheingau-Taunus-Kreises haben.

 

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung

An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,

  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  3. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Stadt Rüdesheim am Rhein haben.

 

 Wahl zum Ortsbeirat

An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,

  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  3. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im jeweiligen Ortsbezirk haben.

 

Es wird zwischen den Ortsbezirken Alt-Rüdesheim, Assmannshausen, Aulhausen und Presberg unterschieden.

 

Wahl zum Ausländerbeirat

An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. ausländischer Mitbürger sind,

  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  3. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Stadt Rüdesheim am Rhein haben.

Deutsch-ausländische Doppelstaatler zählen nicht als Ausländer und sind zur Ausländerbeiratswahl nicht wahlberechtigt. Nichtdeutsche EU-Bürger zählen jedoch als Ausländer und sind zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt.

 

  

Rüdesheim am Rhein, den 30.01.2026

gez.

Michael Schmidt

Gemeindewahlleiter

 

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